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Abmahnung: Weltuntergang durch Philip-Nicholas Blank geschützt (Abmahnung Alberter und Kollegen)

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Da staunte ein Mandant heute nicht schlecht: Passend zum Jahresende erhielt er eine Abmahnung der Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei Alberter und Kollegen aus Hof, in welcher die Verletzung der Marke “Weltuntergang” moniert wurde. In der Abmahnung wird neben der Unterlassungserklärung auch die Zahlung der Anwaltskosten in Höhe von 1.800 EUR verlangt.

Dass gerade im Bereich von Veranstaltungen diverse Begriffe der Umgangssprache geschützt sind, hatte ich bereits mehrfach bereichtet (“Malle”, “Hangover Party”). Dass der Begriff “Weltuntergang” für den Bereich “Beherbergung und Bewirtung von Gästen” geschützt sein soll, ist genau dieser Kategorie an Markeneintragungen von allgemeinen Begriffen zuzuordnen, die meiner Meinung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten werden. Denn wenn auch eine Eintragung einer Marke sehr einfach ist, so kann entweder im Rahmen des Widerspruchverfahren oder später im Wege des Löschungsverfahren diese Eintragung gelöscht werden. Alle Abmahnungen, die nicht freiwillig mit einer einem Schuldanerkenntnis gleich zu setztenden Unterlassungserklärung beendet wurden, fallen dann dem vorherigen Markeninhaber finanziell unangenehm auf die Schuhe.

Passend zum Jahresende hätte ich mich im Übrigen weniger gewundert, wenn die Maya oder deren Rechtsnachfolger, diverse Kirchen oder noch besser die einschlägigen Weltuntergangssekten Rechte an dem Begriff angemeldet hätten, aber dass dies der Inhaber des Sport-Palast in Hof macht, ist dann doch verwunderlich. Das Modell des kleinen Nebenverdienstes durch Abmahnungen wird jedenfalls nicht wirklich zielführend sein. Ich gehe davon aus, dass schon bald ein Löschungsverfahren anhängig sein wird. Zumindest hat die Kirche schon seit geraumer Zeit einschlägige Literatur am Markt, die einen Weltuntergang beschreiben.

Sollten Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, dann unterschreiben Sie auf keinen Fall etwas unüberlegt. Lassen Sie sich fachkundig beraten. Aus meiner Erfahrung sind gerade solche Abmahnungen zwar mit der notwendigen Sorgfalt aber auch mit der entsprechenden professionellen Gelassenheit zu beantworten. Und bevor Sie einen teuren Fehler machen, suchen Sie noch vor Ablauf der gesetzen Frist die Hilfe eines Experten.

Benötigen Sie meine Hilfe? Meine Kontaktdaten finden Sie auf meiner Kanzleiseite: e-law.de


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